Rechtliche Orientierung und Unterstützung im Erbrecht
Fragen des Erbrechts betreffen sowohl den privaten als auch den unternehmerischen Bereich und sind oft auch in erbschaftssteuerlicher Hinsicht zu prüfen. Der Wille des Erblassers steht hierbei immer im Mittelpunkt. Eine frühzeitige Beratung und rechtlich korrekte und wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung dessen, was gewünscht wird, vermeidet spätere Probleme und Auseinandersetzungen.
Im Erbfall entstehen häufig Fragen zu Ansprüchen, Nachlassaufteilung oder rechtlichen Pflichten der Beteiligten.
Hier gilt es -unabhängig von Privat- oder Unternehmensvermögen-, den Erben bzw. weiteren Beteiligten ihre rechtliche Situation anhand bereits vorliegenden Nachlassregelungen oder bestehender Gesetzeslage in verständlicher und feinfühliger Form zu erläutern und weitere Schritte ggf. zu begleiten wie z.B. das Erstellen von Nachlassverzeichnissen, Erfüllen von Vermächtnissen oder Durchsetzung von Ansprüchen.
Erbrecht Beratung und Vertretung
Im Erbfall entstehen häufig Fragen zu Ansprüchen, Nachlassaufteilung oder rechtlichen Pflichten der Beteiligten. Eine strukturierte rechtliche Begleitung hilft dabei, die Situation zu klären und mögliche Konflikte frühzeitig zu erkennen.
Unterstützung erfolgt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer, beispielsweise bei der Durchsetzung von Ansprüchen oder bei der rechtlichen Einordnung eines Nachlasses.
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Nachlassregelung mit Testament, Erbvertrag und Schenkungen
Alle Nachlassregelungen sollen ermöglichen, den eigenen Nachlass nach seinen persönlichen Vorstellungen zu ordnen. Hält man jedoch gesetzliche Regelungen des Erbrechts nicht ein, so können solche Verfügungen schnell unwirksam werden, z.B. wenn ein eigenhändiges Testament nicht auch eigenhändig geschrieben ist, sondern gedruckt ist.
Schenkungen zu Lebzeiten können Teil einer durchdachten Nachlassplanung sein, aber auch in Bezug auf Pflichtteilsansprüche große Probleme verursachen. Hier gilt es, Vorsicht walten zu lassen und sich eingehend anwaltlich beraten zu lassen.
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Pflichtteil und Enterbung
Ein Pflichtteilsanspruch entsteht, wenn nahe Angehörige (Kinder, Ehegatten, Eltern z.B.) im Testament nicht bedacht werden. Ihnen steht die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils zu. Dieser kann geltend gemacht werden gegenüber den Erben, was häufig zu Auseinandersetzungen führt.
Eine rechtliche Prüfung hilft dabei, Ansprüche zu bewerten, Pflichtteilsrechte durchzusetzen oder Forderungen rechtlich einzuordnen.
Eine völlige Enterbung ohne Pflichtteilsanspruch ist nur in seltenen Fällen möglich, wie z.B. bei groben Tätlichkeiten.
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